Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf
Im unternehmerischen Leben stellt sich früher oder später für die meisten Unternehmer die Frage, ob das Unternehmen an eine nachfolgende Generation übergeben werden oder ganz bzw. teilweise an Investoren abgegeben werden soll. Obwohl jeder Unternehmer um die Bedeutung seines Unternehmens weiß, sind viele auf den Moment des (teilweisen) Unternehmensverkauf nicht oder nur unzureichend vorbereitet. „Da kümmere ich mich drum, wenn der Moment gekommen ist“, ist eine häufige Aussage. Nicht selten wird der Moment – auch wegen der noch nicht erfolgten Vorbereitung – immer weiter hinausgeschoben bis der Zeitdruck so groß wird, dass Handlungsspielräume schmelzen oder bereits erheblich begrenzt sind.
„Durch gute Vorbereitung den gesamten Prozess vereinfachen“
Dabei lässt sich durch eine gute Vorbereitung der gesamte Prozess vereinfachen. Insbesondere wird die Verhandlungsposition gegenüber dem Käufer verbessert und zugleich das eigene Haftungsrisiko deutlich gesenkt. Im Kern geht es bei den Verhandlungen fast immer um den vertraglichen Ausgleich zwischen dem Kaufpreis einerseits, der Bereitschaft des Verkäufers Garantien zu übernehmen und für deren Richtigkeit ggf. auch zu haften.
Was sollten Sie bedenken?
Im Vorfeld eines möglichen Erwerbs eines Unternehmens prüft der Käufer das Unternehmen im Rahmen einer sog. Due Dilligence. Dabei werden die rechtlichen, steuerlichen und operativen bzw. betriebswirtschaftlichen Belange des Unternehmens genau durchleuchtet. Aus dem Ergebnis der Prüfung leitet der Käufer sein Angebot und die Anforderungen an den Garantiekatalog und das Haftungsvolumen des Verkäufers ab.
Typischerweise finden sich in Unternehmenskaufverträgen Garantien zu folgenden Bereichen:
- Gesellschaftsverhältnisse
- Buchhaltung und Steuern
- Arbeitsverhältnisse
- betriebswesentliche Verträge
- Datenschutz
- Versicherungen
Für den Verkäufer ist es also von Vorteil, wenn er im Vorfeld eines geplanten Unternehmensverkaufs die Strukturen des Unternehmens selbst prüft und ggf. bestehende Risiken feststellt und behebt, also seine eigenen Hausaufgaben macht. Da Garantien auch immer in die Vergangenheit zurückreichen, können Verstöße (z . B. gegen Mindestlohnvorschriften oder Datenschutzanforderungen) auch einige Jahren später noch Bußgelder nach sich ziehen oder Betriebsprüfungen zu Nachforderungen bei Steuern und Sozialabgaben führen. Ein Käufer wird daher immer bemüht sein, sämtliche Vorgänge aus der Zeit vor der Unternehmensübergabe in den Haftungskreis des Verkäufers einzuordnen. Je besser der Verkäufer sein Unternehmen schon mehrere Jahre vor der Übergabe „sauber“ gehalten hat (ggf. unter Hinzuziehung von qualifizierten Beratern) desto beruhigter kann er in den Verhandlungen Garantien abgeben bzw. deren Umfang in den Verhandlungen begrenzen.
„Schon im laufenden Betrieb auf die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Struktur des Unternehmens achten“
Jedem Unternehmer ist daher anzuraten, schon im laufenden Betrieb auf die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Struktur seines Unternehmens zu achten. Alles was dem Käufer in der Due Dilligence auffällt, schlägt sich unweigerlich auf den Kaufpreis und die Haftungsanforderungen an den Verkäufer nieder.
Wobei kann ich Ihnen helfen?
Wollen Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder einen Investor an Bord holen? Wollen Sie Ihr Unternehmen fit machen für einen Verkauf in den nächsten Jahren oder die Übergabe an die nächste Generation?
Oder wollen Sie selbst ein Unternehmen erwerben und benötigen bei der Due Dilligence und den Vertragsverhandlungen Unterstützung?
Sprechen Sie mich an. Ich stehe Ihnen als ihr strategischer Partner im gesamten Prozess des Unternehmensverkaufs oder des Unternehmenskaufs gerne zur Verfügung.